Skip to content

Unterschied Übersetzer & Dolmetscher

Der Übersetzer überträgt schriftliche Texte von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache, Dolmetscher übertragen das Gesprochene oder Geschriebene mündlich von einer Sprache in die andere.

Wofür braucht man beglaubigte Übersetzungen?

Für die Vorlage bei Ämtern, Behörden, Gerichten und anderen offiziellen Institutionen in Deutschland. Beglaubigte Übersetzungen werden u.a. für Zeugnisse, Urkunden, Ausweise, Verträge und gerichtliche Entscheidungen benötigt.

Wie finde ich einen guten Sprachmittler?

Die offizielle Liste der beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de. Die Online-Datenbank des Bundesverbands für Dolmetscher und Übersetzer bietet unter https://suche.bdue.de die Möglichkeit gezielt nach qualifizierten Dolmetschern und Übersetzern zu suchen, die Ihre Anforderungen in Bezug auf die Spezialisierung, Qualifikationen, Muttersprache, Erfahrungen und Serviceangebot erfüllen.

Wer haftet?

Selbstverständlich haften ÜbersetzerInnen und DolmetsherInnen für den durch sie verursachten Schaden. Daher ist das Bestehen einer entsprechenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung enorm wichtig.

Welche Auftragsbedingungen gelten?

Es gelten die unter „Rechtliches“ veröffentlichten AGB, die sich an die Bestimmungen des BGB anlehnen.

Wer darf sich Übersetzer und Dolmetscher nennen?

Die Berufsbezeichnungen sind in Deutschland nicht geschützt. Die durch bestimmte Zulassungen und Zertifizierungen erworbenen Bezeichnungen wie „staatlich geprüfte Übersetzerin“, „allgemein ermächtigte Übersetzerin“ oder „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“  sind aber geschützt. Sie dienen als Nachweis der besonderen fachlichen und persönlichen Eignung und sind ein Qualitätsmerkmal.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Ausschließlich von gerichtlich vereidigten, ermächtigten oder offiziell bestellten ÜbersetzerInnen. Diese müssen nicht nur gesetzlich vorgeschriebene persönliche und fachliche Eignungsnachweise (z.B. Kenntnisse der deutschen Rechtssprache) erbringen, sondern sind auch zur Verschwiegenheit verpflichtet

Reicht es ein/e MuttersprachlerIn zu sein, um gut übersetzen und dolmetschen zu können?

Muttersprache ist eine wichtige Voraussetzung, reicht allein aber bei weitem nicht aus. Eine gute Allgemeinbildung, fundierte Fachkenntnisse, die Fähigkeit, Fachtexte zweck- und zielgruppengerecht zu übertragen, Stilsicherheit und konsequentes Terminologie Management sind genauso wichtige Qualitätsmerkmale eines guten Sprachmittlers.

BDÜ Einkaufsleitfaden zum Herunterladen: Hier klicken um PDF herunterzuladen

An den Anfang scrollen